Sozialassistenz) oder eine vergleichbare berufliche Vorbildung, die einer Qualifikation der Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entspricht – je mit mindestens befriedigendem Leistungsdurchschnitt. Oder Allgemeine (Fach-) Hochschulreife mit mindestens befriedigendem Leistungsdurchschnitt. Im Ausland erworbene Abschlüsse müssen durch das Staatliche Schulamt Darmstadt-Dieburg anerkannt sein.
Sozialassistenz) oder eine vergleichbare berufliche Vorbildung, die einer Qualifikation der Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entspricht – je mit mindestens befriedigendem Leistungsdurchschnitt. Oder Allgemeine (Fach-) Hochschulreife mit mindestens befriedigendem Leistungsdurchschnitt. Im Ausland erworbene Abschlüsse müssen durch das Staatliche Schulamt Darmstadt-Dieburg anerkannt sein.
Sozialassistenz) oder eine vergleichbare berufliche Vorbildung, die einer Qualifikation der Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entspricht – je mit mindestens befriedigendem Leistungsdurchschnitt. Oder Allgemeine (Fach-) Hochschulreife mit mindestens befriedigendem Leistungsdurchschnitt. Im Ausland erworbene Abschlüsse müssen durch das Staatliche Schulamt Darmstadt-Dieburg anerkannt sein.
Sozialassistenz) oder eine vergleichbare berufliche Vorbildung, die einer Qualifikation der Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entspricht – je mit mindestens befriedigendem Leistungsdurchschnitt. Oder Allgemeine (Fach-) Hochschulreife mit mindestens befriedigendem Leistungsdurchschnitt. Im Ausland erworbene Abschlüsse müssen durch das Staatliche Schulamt Darmstadt-Dieburg anerkannt sein.
Sozialassistenz) oder eine vergleichbare berufliche Vorbildung, die einer Qualifikation der Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entspricht – je mit mindestens befriedigendem Leistungsdurchschnitt. Oder Allgemeine (Fach-) Hochschulreife mit mindestens befriedigendem Leistungsdurchschnitt. Im Ausland erworbene Abschlüsse müssen durch das Staatliche Schulamt Darmstadt-Dieburg anerkannt sein.
Sozialassistenz) oder eine vergleichbare berufliche Vorbildung, die einer Qualifikation der Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entspricht – je mit mindestens befriedigendem Leistungsdurchschnitt. Oder Allgemeine (Fach-) Hochschulreife mit mindestens befriedigendem Leistungsdurchschnitt. Im Ausland erworbene Abschlüsse müssen durch das Staatliche Schulamt Darmstadt-Dieburg anerkannt sein.
Sozialassistenz) oder eine vergleichbare berufliche Vorbildung, die einer Qualifikation der Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entspricht – je mit mindestens befriedigendem Leistungsdurchschnitt. Oder Allgemeine (Fach-) Hochschulreife mit mindestens befriedigendem Leistungsdurchschnitt. Im Ausland erworbene Abschlüsse müssen durch das Staatliche Schulamt Darmstadt-Dieburg anerkannt sein.
Sozialassistenz) oder eine vergleichbare berufliche Vorbildung, die einer Qualifikation der Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entspricht – je mit mindestens befriedigendem Leistungsdurchschnitt. Oder Allgemeine (Fach-) Hochschulreife mit mindestens befriedigendem Leistungsdurchschnitt. Im Ausland erworbene Abschlüsse müssen durch das Staatliche Schulamt Darmstadt-Dieburg anerkannt sein.
Sozialassistenz) oder eine vergleichbare berufliche Vorbildung, die einer Qualifikation der Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entspricht – je mit mindestens befriedigendem Leistungsdurchschnitt. Oder Allgemeine (Fach-) Hochschulreife mit mindestens befriedigendem Leistungsdurchschnitt. Im Ausland erworbene Abschlüsse müssen durch das Staatliche Schulamt Darmstadt-Dieburg anerkannt sein.
Sozialassistenz) oder eine vergleichbare berufliche Vorbildung, die einer Qualifikation der Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entspricht – je mit mindestens befriedigendem Leistungsdurchschnitt. Oder Allgemeine (Fach-) Hochschulreife mit mindestens befriedigendem Leistungsdurchschnitt. Im Ausland erworbene Abschlüsse müssen durch das Staatliche Schulamt Darmstadt-Dieburg anerkannt sein.
Sozialassistenz) oder eine vergleichbare berufliche Vorbildung, die einer Qualifikation der Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entspricht – je mit mindestens befriedigendem Leistungsdurchschnitt. Oder Allgemeine (Fach-) Hochschulreife mit mindestens befriedigendem Leistungsdurchschnitt. Im Ausland erworbene Abschlüsse müssen durch das Staatliche Schulamt Darmstadt-Dieburg anerkannt sein.
Sozialassistenz) oder eine vergleichbare berufliche Vorbildung, die einer Qualifikation der Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entspricht – je mit mindestens befriedigendem Leistungsdurchschnitt. Oder Allgemeine (Fach-) Hochschulreife mit mindestens befriedigendem Leistungsdurchschnitt. Im Ausland erworbene Abschlüsse müssen durch das Staatliche Schulamt Darmstadt-Dieburg anerkannt sein.